Oberflächenabflüsse aus Fahrsilo- und Biogasanlagen – Schadenspotenzial

Niederschlagsabflüsse, welche mit Gärsäften aus Siloflächen bzw. Gärresten aus Biogasanlagen verunreinigt sind, enthalten vor allem Fettsäuren, Kresole bzw. Phenole, die auf Grund ihrer schnellen biologischen Abbaubarkeit zu einer besonders intensiven Sauerstoffzehrung bei direkter Einleitung in Gewässer führen. Sie sind deshalb auf JGS- und Biogasanlagen als „allgemein wassergefährdend“ eingestuft. Bei einer Versickerung treten Schäden typischerweise erst nach mehreren Betriebsjahren auf, so dass größere Bodenbereiche und Grundwasserleiter betroffen sind. Im Unterschied zu der akuten toxischen Wirkung bei havariebedingtem Eintrag von JGS-Stoffen in Form von Fischsterben, führen Silowässer bei einer Versickerung auf Grund ihres spezifisch niedrigem pH-Wertes zunächst zu Säureschäden im Boden. Dies kann sich z. B. in Form einer Verockerung an den Austrittsstellen bemerkbar machen. Ist das Abbaupotenzial des Oberbodens erschöpft, ist an der Austrittstelle mit einer Massenentwicklung chemoorganotropher Pilze und Bakterien zu rechnen. Besonders im Winter, wenn für natürliche Gegenspieler (Ciliaten, bakterienfressende Einzeller) die Wassertemperatur zu niedrig ist, wird bei schwachen Vorflutgewässern oft der gesamte Wasserkörper überwuchert. Häufig kommt es dann zur Anzeige durch Anlieger.

Der Regelwerksgeber öffnet dem Betreiber einer JGS-Anlage zwar die Möglichkeit, „schwach“ kontaminierte Niederschlagsabflüsse abzutrennen und ohne weitere Behandlung, „schadlos“ z. B. zu versickern. In der Praxis kommen jedoch nur Dachflächenabläufe für eine Einleitung nach wasserrechtlicher Erlaubnis in Frage.

In Fig. 1 ist anschaulich dargestellt, dass selbst bei geringsten Vermischungen von Regenwasser (15 mg CSB/L) und Gärsaft (80.000 mg CSB/L) auf Siloflächen die Mindestanforderungen für die Direkteinleitung kommunalen Abwassers von 150 mg CSB/L überschritten werden können. Umgerechnet auf die Silofläche und einer durchschnittlichen täglich Niederschlagsmengen von 6 mm bedeutet dies, dass ein Sickersaftfilm von 0,01 mm auf der Siloplatte ausreichen würde, dass der Abfluss eine mittlere Konzentration von 150 mg CSB/L erreicht. Es ist deshalb nicht nachzuvollziehen, warum dennoch an der Möglichkeit einer Entwässerung dieser Flächen ohne Abwasserbehandlung sowohl von der Landwirtschafts- als auch den Wasserwirtschaftsverbänden festgehalten wird. Letztlich verantwortlich sind die jeweiligen Betreiber, wenn potentiell ein Gewässerschaden eintreten sollte.

Fig. 2: Als „Abwasserpilz“ werden chemoorganotrophe Bakterien (Sphaerotilus) und Pilze (Fusarium, Leptomitales) bezeichnet, welche sich ab der Austrittsstelle der organisch hoch belasteten Oberflächenwässer bis mehrerer 100 m im Bachlauf massenhaft vermehren. Der niedrige pH-Wert der Silowässer und ihre gut verwertbaren niedermolekularen organischen Inhaltsstoffe fördern deren Wachstum.

Fig. 3: Abwasserpilzwatten können sich so stark vermehren, dass ganze Bachläufe verlegt werden und über die Ufer treten.

Fig. 4: Zusetzen von Drainagen durch Abwasserpilzwatten

Fig. 1
Als „Abwasserpilz“ werden chemoorganotrophe Bakterien (Sphaerotilus) und Pilze (Fusarium, Leptomitales) bezeichnet, welche sich ab der Austrittsstelle der organisch hoch belasteten Oberflächenwässer bis mehrerer 100 m im Bachlauf massenhaft vermehren. Der niedrige pH-Wert der Silowässer und ihre gut verwertbaren niedermolekularen organischen Inhaltsstoffe fördern deren Wachstum
Fig. 2
Abwasserpilzwatten können sich so stark vermehren, dass ganze Bachläufe verlegt werden und über die Ufer treten.
Fig. 3
Abwasserpilzwatten treten insbesondere dort auf, wo hochkontaminiertes und sauberes Wasser aufeinandertreffen. Dadurch verstopfen insbesondere Drainageleitungen.
Fig. 4